037 / 2017 - Bereitschaft / Sonderlage

Eine polizeiliche Lage machte am Mittag die Bereitschaft der Feuerwehr erforderlich und führte zu einer Alarmierung der Einheit Kernstadt. Die Erkundung der Polizei vor Ort machte keinen Einsatz der in Bereitschaft stehenden Fahrzeuge und Folgemaßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich.