Geräteprüfung

Um einen sicheren und effektiven Einsatz jederzeit gewährleisten zu können, müssen die Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr nach den Vorgaben und Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung nach jeder Verwendung sowie mindestens einmal jährlich geprüft werden.
Die Durchführung der anfallenden Arbeiten macht neben der geringen hauptamtlichen Kapazität ein weiteres ehrenamtliches Engagement erforderlich. Der zuständige Fachbereich unterstützt bei der Nachbereitung materialintensiver Einsätze und übernimmt aus den wiederkehrenden Prüfungen resultierende Reparaturen und Instandhaltungen.