225 / 2015 - Gefahr durch Wespennest 

Ein Wespennest führte am Vormittag zu einer Alarmierung der Feuerwehr Rüdesheim am Rhein. Die Erkundung vor Ort ergab keine Gefährdung der Öffentlichkeit, so dass zur Beseitigung des Nestes an einen Schädlingsbekämpfer verwiesen werden konnte. Um nicht in wirtschaftliche Interessen einzugreifen, wird die Feuerwehr nur tätig, wenn sich das Nest an öffentlichen Plätzen (Kinderspielplatz etc.) befindet und ein Vermeiden des Bereiches nicht möglich ist.